Beschwerden wegen der Festlegung der Bauverbotszone

An die Bewohnerinnen und Bewohner en Crevel

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie dem letzten Newsletter entnehmen konnten, hat der Kanton unsere Beschwerden wegen der Festlegung der Bauverbotszone abgewiesen, aber immerhin den Ausnahmeweg eine Baubewilligung für die erste Häuserreihe zu erhalten, bestätigt. In unserer Orientierung haben Sie auch lesen können, welche Antworten wir auf unsere schriftliche Nachfrage vom Rechtsamt der Baudirektion in Freiburg erhalten haben. Gestützt darauf haben die Präsidentin des APC und Vorstandsmitglied Jürg Schweizer ein Gespräch mit Herrn Jacques Maradan, Vorsteher des zuständigen Service in Freiburg, führen können. Dieser bestätigte, dass zwischen den neuen Gewässerabstandsvorschriften und der rechtlichen Situation der Parzellen der ersten Reihe ein Widerspruch besteht, dass aber natürlich die Besitzstandsgarantie gelte. Er könne sich seitliche Hauserweiterungen, nicht aber gegen den See zu, vorstellen. Der Kanton habe bis Ende 2018 die Seeufergrenze zu bestimmen, sie liege auf der Höhenkote 430.05 ü. Meer. Im Rahmen des kant. Richtplans sei als Abstand der Bauten von diesem Punkt, der sog. Gewässerraum, mit 15m festgelegt worden. Von diesem sog. Gewässerraum hätten Bauten einen Abstand von 4m einzuhalten. Effektiv sind diese Festlegungen im Richtplanentwurf des Kantons, wie er Ende 2017 auflag, enthalten.

Die Gemeinden haben dann diese Werte in ihr Baureglement aufzunehmen. Gegenüber dem jetzigen provisorischen Wert von 24m bedeutet dies doch eine gewisse Verbesserung der Situation. Der Punkt 430.05m variiert von Parzelle zu Parzelle und ist in jedem einzelnen Fall festzulegen. Die Gemeinde wird daher ihr offensichtlich provisorisches Baureglement umarbeiten und nochmals 30 Tage auflegen müssen; zu diesem Zeitpunkt sind Einsprachen einzureichen. Die Genehmigung des Reglements durch den Kanton wird dann diese Bauverbotszone, die weit in die Parzellen der ersten Reihe hineinreichen wird, definitiv festschreiben.

Wir ziehen daraus folgenden Schluss: Zurzeit gelten zwar strengere Vorschriften, sie sind aber ein Provisorium. Nach der definitiven Verabschiedung wird eine Baubewilligung zweifellos nicht einfacher zu erlangen sein. Wir empfehlen allen daher, sofern Bauabsichten bestehen, die entsprechenden Baugesuche rasch einzureichen. Eine Baubewilligung behält für 2 Jahre ihre Gültigkeit, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und mit freundlichen Grüssen,

Jürg Schweizer et Micheline Schenker