Kantine oder Nachtclub?

Im Lauf des Sommers 2020, des Covid-Sommers, wurde der Schlaf der Nachbarn des Sportzentrums mehrfach durch rauschende Feste gestört, die Private in der vom Sportclub Cheyres-Chables-Font gemieteten Kantine über die Bühne gehen liessen. Musik voll Rohr offen, Gelächter und Geschrei bei offenen Türen und Fenstern, auch auf dem Parkplatz, einmal bis 5 Uhr früh, in anderen Fällen bis 0200.

Die grosse Mehrheit der Quertierbewohner begreift das Bedürfnis der Jugend, nach den Einschränkungen ausgelassen zu festen, aber es muss Grenzen geben und die Regeln müssen respektiert werden. Die Kantine des Sportzentrums darf nicht der Nachtclub der Region werden.

Das Crevel ist als Wohn- und Touristikzone eingestuft. Dazu sagt das Polizeireglement des Broyebezirks unmissverständlich: « es ist verboten ohne Notwendigkeit im öffentlichen Raum zwischen 2200 und 0700Uhr Lärm zu verursachen» und präzisiert «Musikinstrumente oder Lautsprecher zwischen 2200 und 0700 ausserhalb geschlossener Räume und in dem Mass, wie Dritte gestört werden können, dürfen nicht betätigt werden».

In der Folge dieser Feste, speziell im August, haben Quartierbewohner Beschwerdebriefe an den Sportclub und die Gemeinde gerichtet, nachdem Direktinterventionen an Ort und Stelle schlecht entgegengenommen worden waren.

Gemeinde und Sportclub haben sich für den Lärm entschuldigt. Um solche Auswüchse zu vermeiden hat der Sportclub in seinem Mietvertrag für die Kantine einen Paragraphen eingefügt mit folgendem Inhalt: «wir danken Ihnen, wenn Sie ab 2200Uhr und aus Rücksicht auf die Nachbarschaft unnötigen Lärm vermeiden. Wenn Ihre Veranstaltung nach 2200 Schallemissionen verursachen sollte, ist im Voraus eine Bewilligung des Bezirksstatthalters einzuholen».

Eine Ausnahmebewilligung einzuholen ist gesetzlich möglich. Aber die Präfektur erteilt solche Bewilligungen nur in Ausnahmefällen. Der Präsident des Sportclubs, Pierre-Alain Pillonel ist uns noch einen Schritt entgegengekommen, indem er uns die Koordinaten von zwei Personen mitgeteilt hat, die falls nötig angegangen werden können. Zögern wir also nicht im Fall von störendem Nachtlärm zu intervenieren, immerhin mit einem Mass an Toleranz! Und: Kann man uns nie etwas vorwerfen in Sachen Nachbarschaftslärm?

Die Kontaktpersonen im Falle von Lärm im Sportzentrum:

Pierre-Alain Pillonel   079 641 23 91

Anne-Marie Fontana 078 627 33 15